Kölsche Fastelovend Eck

 

Redaktionsleitung Angela Stohwasser und Reiner Besgen

Wir sind umgezogen: 

Neue Redaktionsadresse 

Redaktion Kölsche-Fastelovend-Eck. Reiner Besgen,

Alfred-Delp-Str. 35, 53840 Troisdorf

Telefon 02241 9444031 E-Mail: Redaktion@Fototeam-Besgen.de

Wer wor he?
Werbeagentur Frankfurt
Wat es loss!
 

 

 

 

DIE LETZTEN AKTUELLEN NEWS

 

Sofortzugriff auf alle Artikel
Datenschutzerklärung
Die aktuelle Datenschutzerklärung 
finden sie im Impressum!  
Fotos
Wetter in Troisdorf
Wetter in Troisdorf
Lesezeit ca. 2 Minuten

Köln- Mehr Spaß ohne Glas an Karneval

2010

Köln- Mehr Spaß ohne Glas an Karneval

Verfügung der Stadt Köln im Amtsblatt veröffentlicht

Die Allgemeinverfügung der Stadt Köln zum Mitführungs- und Benutzungsverbot von Glasbehältern zu den Karnevalstagen in diesem Jahr ist nun im Amtsblatt der Stadt Köln, Nummer 2, vom 13. Januar 2010 veröffentlicht. Das Glasverbot bezieht sich auf die Bereiche Altstadt, Zülpicher Viertel und die Ringe und setzt die im Dezember 2009 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Maßnahmen um. Wesentlicher Inhalt der Verfügung ist, dass das Mitführen und die Benutzung von Glasbehältern für bestimmte Zeiten an Karneval untersagt ist.


Das Verbot gilt:

im Bereich der Altstadt und im Zülpicher Viertel

von Do., 11.02.2010, 8:00 Uhr bis Fr., 12.02.2010, 8:00 Uhr,

von Sa., 13.02.2010, 18:00 Uhr bis So., 14.02.2010, 8:00 Uhr,

von So., 14.02.2010, 18:00 Uhr bis Mo., 15.02.2010, 8:00 Uhr und

von Mo., 15.02.2010, 18:00 Uhr bis Di., 16.02.2010, 8:00 Uhr,


im Bereich der Ringe

von Do.,11.02.2010, 18:00 Uhr bis Fr., 12.02.2010, 8:00 Uhr,

von Fr., 12.02.2010, 18:00 Uhr bis Sa., 13.02.2010, 8:00 Uhr,

von Sa., 13.02.2010, 18:00 Uhr bis So., 14.02.2010, 8:00 Uhr,

von So., 14.02.2010, 18:00 Uhr bis Mo., 15.02.2010, 8:00 Uhr und

von Mo., 15.02.2010, 18:00 Uhr bis Di., 16.02.2010, 8:00 Uhr.

Für den Fall, dass trotz des Verbots Glasflaschen oder Gläser mit in die Verbotszonen genommen werden, werden Zwangsmittel angedroht, und zwar für jeden Fall des Mitführens oder Benutzens eines Glasbehälters bis zu 0,5 Liter zunächst ein Zwangsgeld in Höhe von 35 Euro je Glasbehältnis, bei Mitführen oder Benutzen eines Glasbehälters bis zu 1 Liter ein Zwangsgeld in Höhe von 60 Euro je Behältnis und bei größeren Glasbehältern für jedes weitere Glasvolumen bis zu 0,5 Liter weitere 30 Euro. Für den Fall, dass dem Verbot daraufhin immer noch nicht Folge geleistet wird, wird die zwangsweise Wegnahme der Glasflaschen und Gläser angedroht.

Am 12. und 14. Januar 2010 wurden bereits die ersten Anhörungsgespräche im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung für die Einzelhandelsbetriebe (Kioske, Imbisse etc.) der Altstadt und der Ringe durchgeführt. Weitere öffentliche Aufklärungsgespräche für die Kioskbetreiber aus dem Bereich des Zülpicher Viertels und für die Gastronomen der drei Verbotszonen folgen nächste Woche: Am 19. Januar 2010 (Pfarrsaal St. Mauritius, Mauritiuskirchplatz 9, 50676 Köln, ab 18 Uhr) sowie am 20. Januar 2010 (Aula der Königin-Luise-Schule, alte Wallgasse 10, 50627 Köln, ab 16:30 Uhr) werden die Gastronomen in den betroffenen Bereichen informiert.

Nähere Informationen hierzu findet man auf der städtischen Internetseite.

Informationen zu Spass ohne Glas 
Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jörg Wehner

Köln- Mehr Spaß ohne Glas an Karneval

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden

Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.


Linkempfehlung

Diesen Artikel weiter empfehlen: