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Bunt un Jeck - Keine Berichterstattung durch KFE

Ankündigungen

Liebe Leser und Leserinnen von Kölsche-Fastelovend-Eck!

Leider können wir über die von uns seit Anfang des Jahres (kostenlos) angekündigte Karnevalsmesse nicht berichten, da uns die Akkreditierung versagt wurde. Auf die erste Anfrage nach einer Akkreditierung erhielten wir keine Antwort. Dies erstaunte uns, da wir in den Kreisen der Berichterstattung über Karneval mittlerweile recht bekannt sind. Wir reichten daher Kopien unserer Presseausweise ein. Der Presseausweis vom Deutschen Verband der Pressejournalisten ist ein Ausweis, den viele Berichterstatter nutzen, die - wie wir - nicht hauptberuflich, sondern im Bereich des hobbymäßigen Journalismus und des Fotografierens tätig sind, weshalb wir diesen Ausweis für uns als ausreichend empfinden und damit auch bisher nie Schwierigkeiten hatten. Bei Rückfragen haben wir jeweils den Link zu unserer Seite vorgelegt und daraufhin nie Absagen erhalten. Folgendes Schreiben erreichte uns gestern:

Sehr geehrter Herr Besgen,
der Presseausweis des „Deutschen Verband der Pressejournalisten (DVPJ)“ wird bei uns nicht anerkannt. Der DVPJ verlangt bei der Beantragung des Presseausweises keine ausreichenden Nachweise für eine journalistische Tätigkeit, so dass auch viele Nicht-Journalisten diesen Ausweis besitzen. Aus diesem Grund verweigern wir grundsätzlich die Akkreditierung mit dem Ausweis des DVPJ. Eine Ausnahme ist leider nicht möglich.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
KölnMedia Medienproduktion
Andreas Klein


Bei den Akkreditierungsrichtlinien des Veranstalters heißt es:

Eine Presse-Akkreditierung können erhalten:


Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes ohne Branchenbezug.

Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Fachjournalistenverbandes mit thematischem Bezug zur Messe.

Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch fotojournalistische) Tätigkeit folgendermaßen nachweisen können:
durch Vorlage von Namensartikeln im Original, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind,
durch Vorlage eines Impressums im Original, in dem sie als Redakteure, ständige redaktionelle Mitarbeiter oder Autoren genannt sind, und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate ist,
durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Redaktion im Original mit Bezug zur aktuellen Messe,
mittels eines Weblinks zu einer selbst erstellen Online-Publikation, die in der jeweiligen Messe-Community etabliert ist.

In diesen Fällen ist eine Vorab-Akkreditierung wegen erhöhten Prüfungsaufwandes erforderlich.
durch Vorlage eines höchstens sechs Monate alten Beleges, dass sie für Schülerzeitungen arbeiten oder durch Vorlage eines gültigen Ausweises von Jugendpresseorganisationen

Im Übrigen behält sich der Messeveranstalter die weitere Überprüfung des Nachweises der journalistischen Tätigkeit vor, auch im Falle der Vorlage eines Presseausweises. Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Der Messeveranstalter behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht der Messeveranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch. Da wir scheinbar all diesen Richtlinien nicht entsprechen und nicht kommerziell tätig sind, auch nicht die Qualifikation einer Schülerzeitung haben oder in den letzen sechs Monaten ständig als Redakteure tätig waren, ist es uns also nicht möglich, unseren Lesern zu berichten. Dies zur Erklärung.

Angela Stohwasser und Reiner Besgen

Redaktion Kölsch-Fastelovend-Eck

 

Bunt un Jeck - Keine Berichterstattung durch KFE

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